Posts Tagged ‘internetfilter’

Fragen an Frau Falk, derzeit unbeantwortet

Thursday, February 19th, 2009

Frau Falk, Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, findet, dass es unverantwortlich ist, gegen die Zensurinfrastruktur zu argumentieren, die unsere Familienministerin derzeit implementieren lassen will. Ihre Ansichten wecken durchaus Interesse bei abgeordnetenwatch.de und sorgen für Nachfragen:

  1. Sachliche.
  2. Präzise.
  3. Informative.
  4. Elementare.
  5. [nachtrag 20.02.2009:] Hintergründige.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Fragesteller hier eine Antwort in der Geschwindigkeit erhalten werden, wie die Pressemitteilung herausgeschickt wurde. Zu jeder Frage kann man sich registrieren lassen und erhält eine Email-Benachrichtigung, sobald Frau Ilse Falk oder ihre Mitarbeiter geantwortet haben.

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Meine Fragen an Ilse Elisabeth Falk (CDU/CSU) zu Kinderpornointernetsperren

Monday, February 16th, 2009

Heute hat Ilse Elisabeth Falk, MdB, eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie ihrer Kollegin von der Leyen ein wenig Unterstützung aussprechen will für ihre Pläne, auch im Internet aktiv bei Kinderporno wegzusehen. Ich habe versucht, einen Telefontermin mit Frau Falk zu bekommen, bin aber leider gescheitert (es gebe wenig zu besprechen, solange noch nichts beschlossen sei. Mein Einwand, dass gerade dann ein Gespräch sich lohnt, drang nicht so sehr durch). Also habe ich bei abgeordnetenwatch.de ein paar Fragen an Frau Falk eingestellt:

Sehr geehrte Frau Falk,

Sie haben heute eine Pressemitteilung (http://www.ilse-falk.de/_ilsefalk/Album/4ddb8a86-7940-453f-a699-978131a650ff.pdf) versenden lassen, in der Sie das “Störfeuer” gegen die Einführung von Internetsperrlisten in Deutschland kritisieren. Zur Ausgestaltung dieser Sperrlisten habe ich nachfolgende Fragen an Sie. Dabei interessiert mich primär Ihre persönliche Ansicht, welche Regelung Sie bevorzugen.

1. Auf welche Weise sollen die Listen auf mögliche Fehler überprüft werden, konkret auf nicht-kinderpornographische Seiten, die irrtümlich auf diese Liste geraten sind?

2. Welche Entschädigungsregelung bevorzugen Sie für die Inhalteanbieter und Internetkunden, die irrtümlich gesperrt wurden?

3. Sollen auch kinderpornographische Seiten in die Sperrliste aufgenommen werden, die in Ländern stehen, in denen eine strafrechtliche Verfolgung der Anbieter möglich (und erfolgversprechend) ist, beispielsweise Deutschland, Frankreich oder Finnland?

4. Auf welche Weise vollen Sie verhindern, dass die einmal errichtete Infrastruktur für die Sperrung von Webseiten auch für andere Zwecke außer Kinderpornographiesperrung eingesetzt wird, also zum Beispiel Urheberrecht, Markenrecht oder Rechtsextremismus?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich sehr herzlich bei Ihnen.

[update: Die Frage kann derzeit nicht gestellt werden, weil derzeit schon eine - leider sehr polemische - Frage zu dem Thema bei abgeordnetenwatch an die Abgeordnete Falk steht.]

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Eine Bundestagsunterausschussdebatte twittern

Thursday, February 12th, 2009

Für etwas mehr als zwei Stunden hat heute der Unterausschuss Neue Medien im Deutschen Bundestag ein paar Experten zu der Frage der “rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen kinderpornopgraphischer Inhalte im Internet” angehört. Ich habe die Sache in Teilen getwittert und MarkusRalf hat darauf auf netzpolitik.org hingewiesen.

Von der Angelegenheit selbst (Internet plätten) einmal abgesehen, eigenet sich twitter überhaupt für so etwas? Eher nein.

  • Die Tastatur des G1 ist okay, um mal im Spazierengehen ein paar Gedanken zu verschriftlichen. Sie ist nicht okay, um eine Debatte angemessen mitzustenographieren.
  • Man landet darum immer bei ein paar Satzfetzen, die vor allem für diejenigen verständlich sind, die eh schon die Sitzung verfolgen.
  • Man lenkt sich selbst ab
  • Es gibt fast sofort schnelles und wertvolles Feedback, wenn man zum Beispiel “erkeo” hört und die Follower einen dann schnell auf Perkeo korrigieren
  • Schon vor dem Ende einer Veranstaltung kann man gewisse Stichworte streuen und hat damit einen Vorsprung bei der Berichterstattung. Für mich eindrucksvoll war, dass bereits nach 12 Minuten das Wort “Urheberrecht” in der Kinderpornosperrdebatte fiel. Zehn Minuten später haben andere von außerhalb diesen Hinweis aufgegriffen, also mehr als 100 Minuten vor dem Schluss der Debatte.

Twitter *könnte* dann hilfreich sein, wenn man zusätzlich noch Resourcen hat: Komplett-Transkript des Gesagten plus einen Audio-Feed, um Helfer von zu Hause zu aktivieren.

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Der Bundestag und die Sinoisierung des Internets

Wednesday, February 11th, 2009

Morgen ab 15:30 Uhr läuft im Deutschen Bundestag, Unterausschuss Neue Medien, eine Anhörung zum Thema Internetfilter für alles mögliche Böse, insbesondere Kinderpornographie.

Die Experten für dieses Thema sind:

  • Dr. Guido Brinkel, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
  • Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath, Lehrstuhl Management der Informationssicherheit, Universität Regensburg
  • Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte, Köln
  • Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt, Wiesbaden
  • Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Bonn
  • Friedemann Schindler, Leiter Jugendschutz.net, Mainz
  • Oliver J. Süme, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Köln/Hamburg

Mir liegt noch die Brandenburgische Justizministerin Blechinger im Ohr, wie sie mir erklärt, dass ihr auch die Sperrung legaler Inhalte egal sei, solange auch gleichzeitig all das, was sie für KiPo hält, zwar nicht aus dem Netz verschwindet, aber zumindest für diejenigen unsichtbar wird, die es eh schon nicht ansehen wollten. Vermutlich hat sie kein Unrechtsbewußtsein ob dieser Ungeheuerlichkeit, bestenfalls war es nur Ausdruck von Ahnungslosigkeit, dass das Internet auch für sinnvolle Dinge genutzt wird.

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Wenn überhaupt Zensur…

Thursday, December 25th, 2008

Nach der Sperrung der Wikipedia durch die “IWF” gab es hin und wieder Ansätze einer Diskussion über die Mindestanforderungen einer Zensurinfrastruktur. Also so etwas wie der Versuch, das Biest ein wenig zivilisierter erscheinen zu lassen.

Ich versuche mal selbst so eine Liste mit Kriterien aufzustellen, bei denen ich persönlich nicht völlig auf die Barrikaden gehen würde:

  1. Die Sperrliste müsste von einer Institution erstellt werden, die demokratisch legitimiert ist. Also ein Bundeszensurausschuss, gerne auch mit Richtern besetzt.
  2. Der Personenkreis derer, die eine Sperrung beantragen dürfen, müsste offen benannt sein.
  3. Die Gründe für die Aufnahme in eine Sperrliste müssten abschließend, bestimmt und nachprüfbar sein. “Möglicherweise illegale Inhalte” ist weder konkret und nachprüfbar, möglicherweise ist alles illegal.
  4. Am Anfang eines Sperrverfahrens müsste die Benachrichtigung der Seitenbetreiber, der Provider und der für die Inhalte verantwortlichen Personen stehen. Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens müsste die Gelegenheit zur Stellungnahme existieren.
  5. Die Entscheidungen zur Aufnahme in die Sperrliste müssten publiziert werden, mit konkreten Gründen und mit der Nennung der in der Beschlussfassung betrauten Menschen. Alle im Sperrverfahren eingereichten Dokumente (Stellungnahmen, Gutachten) müssten offen zugänglich sein.
  6. Die aktuelle Sperrliste und ihre Versionsgeschichte müsste offen einsehbar sein – zusammen mit den Pointern auf die vollständigen im Sperrverfahren eingereichten Dokumente.
  7. Wenn ein Provider die Sperrlistenfunktion umsetzt, muss er dies seinen Kunden offen mitteilen. Der Kunde muss schriftlich bei Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen, dass er ein zensiertes Internet vor sich hat.
  8. Wer eine gesperrte URL besucht und durch seinen Provider keinen Zugriff vermittelt bekommt, muss dies offen mitgeteilt bekommen, mit Verweis auf die rechtlichen Grundlagen der Sperrung, das Aktenzeichen des Sperrverfahrens, die Begründung der Sperrung und die Möglichkeit zum Einspruch.
  9. Jede Entscheidung zur Sperrung müsste von Gerichten durch die Betroffenen zur Überprüfung vorgelegt werden können. Betroffen ist bereits, wer keinen Zugriff auf eine gewünsche URL erhält.
  10. Provider, die Seiten, die nicht auf der Sperrliste stehen, sperren oder die Pflichtangaben (Punkt 8 ) der Sperrbegründung nicht anzeigen, sind gegenüber dem Seitenbetreibern und den Kunden des ISP schadensersatzpflichtig.
  11. Eine Sperrung von Seiten, deren Betreiber in Deutschland sind und die damit für die deutsche Justiz voll greifbar sind, ist unnötig. Wenn die Inhalte “illegal” sind, ist es Sache der ganz normalen Strafverfolgung. Wenn die nach deutschem Recht nicht strafbar sind, ist eine Sperrung unzulässig.
  12. Konsequenterweise ist damit auch eine Sperrung von Seiten, die in Länden mit Rechtshilfeabkommen mit Deutschland stehen oder die in Staaten mit entwickeltem Rechtssystem stehen, unzulässig, weil es ein besseres Mittel gibt.
  13. Seitenbetreiber von Seiten, deren Sperrung bei einer richterlichen Überprüfung aufgehoben wird, haben Anspruch auf Schadensersatz.
  14. Die Sperrung von Webseiten darf sich maximal auf genau die “illegalen” Inhalte erstrecken, nicht auf unbeanstandete Inhalte auf der Seite. Wenn beispielsweise ein unbeanstandeter Artikel mit einem kinderpornographischen Bild illustriert ist, darf der Artikel nicht gesperrt werden und auch kein anderes unbeanstandetes Bild – analog gilt Punkt 10.
  15. Die Sperrungsverfügung einer Seite wird automatisch suspendiert, sollte der inkriminierte Inhalt nicht mehr dort verfügbar sein. 

Das ist jetzt erstmal halb aus der Hüfte geschossen der Anfang einer Liste mit Mindestkriterien, die eine solche Zensurlösung einen Tick weniger unerträglich machen könnten. Vergleichbar mit der Entscheidung, das Beil des Henkers vor der Vollstreckung von Todesurteilen zu desinfizieren.

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