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Dafür gibt es Informationsfreiheitsgesetze doch, oder?

Thursday, February 5th, 2009

Anfrage an den Berliner Datenschutzbeauftragten (deswegen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begehre Auskunft zu folgenden Fragen:

* Welche Gespräche zwischen den Angestellten des Berliner Datenschutzbeauftragten und Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit der Network Deutschland GmbH gab es außer dem Treffen am 28. Oktober 2008?

* Welche Dokumente wurden zu diesem Thema beim BlnBDI angelegt?

* Welche Unterlagen befinden sich derzeit zu diesem Thema in den Händen des BlnBDI?

Ich bitte um die Zusendung einer Kopie dieser Dokumente, einschließlich etwaiger Memos, die bei einem Treffen am 28. Oktober 2008 angelegt wurden.

Sollten für diese Beantwortung und Bearbeitung meiner Anfrage Kosten nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz anfallen, die die Summe von 20 Euro übersteigen, bitte ich um vorherige Mitteilung.

Sollte aus rechtlich zwingenden Gründen eine Schwärzung von Teilen der Unterlagen vor Zusendung nötig sein, bitte ich Sie, mir diese Gründe auch mitzuteilen. Mit einer Teillieferung von Dokumenten bin ich ebenfalls einverstanden und übernehme hierfür entstehende zusätzliche Portokosten.

Sollten Sie im Rahmen dieser Anfrage nach §14 (2) [Berliner Informationsfreiheitsgesetz] der Deutschen Bahn AG oder anderen Betroffenen jene zweiwöchige Frist zur Äußerung einträumen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis an mich.

Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Schindler