Posts Tagged ‘Bundestag’

Eine Bundestagsunterausschussdebatte twittern

Thursday, February 12th, 2009

Für etwas mehr als zwei Stunden hat heute der Unterausschuss Neue Medien im Deutschen Bundestag ein paar Experten zu der Frage der “rechtlichen und technischen Möglichkeiten und Grenzen von Sperrungsverfügungen kinderpornopgraphischer Inhalte im Internet” angehört. Ich habe die Sache in Teilen getwittert und MarkusRalf hat darauf auf netzpolitik.org hingewiesen.

Von der Angelegenheit selbst (Internet plätten) einmal abgesehen, eigenet sich twitter überhaupt für so etwas? Eher nein.

  • Die Tastatur des G1 ist okay, um mal im Spazierengehen ein paar Gedanken zu verschriftlichen. Sie ist nicht okay, um eine Debatte angemessen mitzustenographieren.
  • Man landet darum immer bei ein paar Satzfetzen, die vor allem für diejenigen verständlich sind, die eh schon die Sitzung verfolgen.
  • Man lenkt sich selbst ab
  • Es gibt fast sofort schnelles und wertvolles Feedback, wenn man zum Beispiel “erkeo” hört und die Follower einen dann schnell auf Perkeo korrigieren
  • Schon vor dem Ende einer Veranstaltung kann man gewisse Stichworte streuen und hat damit einen Vorsprung bei der Berichterstattung. Für mich eindrucksvoll war, dass bereits nach 12 Minuten das Wort “Urheberrecht” in der Kinderpornosperrdebatte fiel. Zehn Minuten später haben andere von außerhalb diesen Hinweis aufgegriffen, also mehr als 100 Minuten vor dem Schluss der Debatte.

Twitter *könnte* dann hilfreich sein, wenn man zusätzlich noch Resourcen hat: Komplett-Transkript des Gesagten plus einen Audio-Feed, um Helfer von zu Hause zu aktivieren.

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Der Bundestag und die Sinoisierung des Internets

Wednesday, February 11th, 2009

Morgen ab 15:30 Uhr läuft im Deutschen Bundestag, Unterausschuss Neue Medien, eine Anhörung zum Thema Internetfilter für alles mögliche Böse, insbesondere Kinderpornographie.

Die Experten für dieses Thema sind:

  • Dr. Guido Brinkel, Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM)
  • Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath, Lehrstuhl Management der Informationssicherheit, Universität Regensburg
  • Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte, Köln
  • Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt, Wiesbaden
  • Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Bonn
  • Friedemann Schindler, Leiter Jugendschutz.net, Mainz
  • Oliver J. Süme, Rechtsanwalt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Köln/Hamburg

Mir liegt noch die Brandenburgische Justizministerin Blechinger im Ohr, wie sie mir erklärt, dass ihr auch die Sperrung legaler Inhalte egal sei, solange auch gleichzeitig all das, was sie für KiPo hält, zwar nicht aus dem Netz verschwindet, aber zumindest für diejenigen unsichtbar wird, die es eh schon nicht ansehen wollten. Vermutlich hat sie kein Unrechtsbewußtsein ob dieser Ungeheuerlichkeit, bestenfalls war es nur Ausdruck von Ahnungslosigkeit, dass das Internet auch für sinnvolle Dinge genutzt wird.

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Netzpolitik veröffentlicht WD-Gutachten zu Netzsperren

Monday, February 9th, 2009

Auf netzpolitik.org gibt es nun eine Kopie des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Netzsperren. Danke, Markus.

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CRS. Change. And Stuff.

Sunday, February 8th, 2009

Meet the Congressional Research Service. Das ist so etwas wie eine Lexikonredaktion nur für US-amerikanische Parlamentsabgeordnete.

Wikileaks hat einen riesen Haufen an Gutachten aus dem CRS online gestellt. Das bundesdeutsche Äquivalent dazu sind die Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag. Beiden Textquellen ist gemein, dass sie hochaktuell, gut geschrieben, faktenbasiert und ziemlich unbeeindruckt von kurzfristigen politischen Trends oder Mehrheitsverhältnissen sind. Die Unterschiede sind, dass CRS-Dokumente gemeinfrei sind, aber leider bis zum Wikileaks-Upload dem Zugriff der Öffentlichkeit entzogen waren. Umgekehrt findet man auf bundestag.de durchaus Dokumente der Abteilung WD, aber leider nicht unter freier Lizenz oder gemeinfrei.

Weder frei noch einsehbar ist derzeit ein Gutachten über Internetfilter, das bei einigen Journalisten schon angekommen ist. Markus von Netzpolitik bittet um eine Kopie zum Veröffentlichen. Bis nächsten Freitag sollte das Dokument so oder so zugänglich sein.

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Liebe Abgeordnete aus dem Kulturausschuss

Monday, September 11th, 2006

Sehr geehrter Herr Tauss, (+ Jochimsen, Göring-Eckardt, Otto, Grütters)

ich wende mich an Sie, da Sie zu den Autorinnen und Autoren des Berichts im Kulturausschuss zu dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) gehören. Ich möchte Sie auf ein mögliches Problem bei der Anwendung des §15 hinweisen:

“§ 15 Ablieferungspflichtige
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.”

Seit einigen Jahren existieren eine Vielzahl von Projekten, die die Idee von Open-Source-Software (z.B. das Betriebssystem Linux) auf Medienwerke anwenden. Dazu gehört auch das Enzyklopädieprojekt Wikipedia. Die Texte stehen unter einer Lizenz, die jeder Person die öffentliche Verbreitung, das Kopieren und Verändern der Inhalte auch zu kommerziellen Zwecken ausdrücklich erlauben, sofern einige Bedingungen (Nennung der Urheber, Zugang zu den Texten in einem maschinenlesbaren Format) erfüllt sind. Die Wikipedia in deutscher Sprache enthält derzeit knapp 450.000 Artikel mit ungefähr 180 Millionen Wörtern (zum Größenvergleich: Die aktuelle 30-bändige Brockhaus Enzyklopädie kommt auf 33 Millionen Wörter). Die Bestimmungen der Lizenz, unter der Wikipedia und viele andere Werke stehen, finden Sie unter http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html im Original, unter http://www.giese-online.de/gnufdl-de.html in einer Übersetzung und http://de.wikipedia.org/wiki/GFDL mit einer kurzen Erläuterung.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine wachsende Zahl von Verlagen, die klassische gedruckte Bücher vertreiben, die ebenfalls unter freien Lizenzen stehen (den Käufern der Bücher also das Kopieren, Verbreiten und auch das Modifizieren erlauben).

Wikipedia findet sich im Volltext unter http://www.wikipedia.org (deutsch: http://de.wikipedia.org). Darüber hinaus geben einige Verlage Distributionen der deutschsprachigen Wikipedia heraus, die im Buchhandel erworben und im Internet heruntergeladen werden können.

Dem Wortlaut von § 15 (und der Definition von §3 DNBG) folgend ist somit jeder Deutsche ablieferungspflichtig, da er dank der Lizenz der Wikipedia berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

Habe ich etwas in der gesetzlichen Bestimmung übersehen, das diesem Wortlaut entgegenläuft?

Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Schindler

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