Posts Tagged ‘BIFAB’

Doch keine Lyrik: Bundeskartellamt “will mehr wissen”

Friday, January 30th, 2009

Laut reuters hat das Bundeskartellamt ein paar offene Fragen zu der Übernahme von Brockhaus-Marken- und Nutzungrechten durch Wissen Media/InmediaOne]/Arvato, die eigentlich in ein paar Tagen vollzogen werden soll. Reuters sagt, das Bundeskartellamt wolle “mehr wissen”, wobei sie ja bei einem Lexikonverlag an der richtigen Stelle sind:

“Wir haben wettbewerbliche Bedenken”, sagte eine Sprecherin am Freitag Reuters. Deshalb leiteten die Kartellwächter eine vertiefte Prüfung der Übernahmepläne ein.

Damit ist auch meine Aussage falsch und naiv gewesen, die Anmeldung beim Kartellamt für Lyrik gehalten zu haben. Gebranntes Kind scheut aber nicht das Feuer: Die Aussage, jetzt tatsächlich ergebnisoffen prüfen zu wollen und nicht am Ende dem ganzen Ding grünes Licht zu geben, halte ich für Lyrik :)

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MDR FIGARO auf der Suche nach guten Lektoren

Thursday, January 29th, 2009

Das Schwerpunktthema beim Radiosender MDR FIGARO zum Thema Brockhaus-Drama in Leipzig ist bislang eher mau. Der Moderator der Morgensendung brachte seine Anmoderation von Faktenwissen unbeeindruckt vor, fabulierte etwas davon, dass Brockhaus erst 2008 mit der Enzyklopädie online gegangen sei. Vielleicht finden ja ein paar FAB-Autoren bei FIGARO Unterschlupf, den Sachverstand und die Leistungsfähigkeit könnte man dort sicher brauchen. Um 18 Uhr könnte es nochmal ein Highlight mit dem UB-Leiter Schneider geben.

Teile der Beiträge (auch aus früheren Tagen) sind online bei mdr.de anhörbar.

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Kein Wunder von Leipzig

Tuesday, January 20th, 2009

Radio Mephisto 97.6 meldet, dass die Schließung des Standortes Leipzig bei Brockhaus und die Entlassung von 60 Redakteurinnen und Redakteuren nicht durch die Gewerkschaft verhindert werden konnte. Plan B ist nun, noch das beste in Form von Abfindungen herauszuholen.

Zwar bestehe eine Betriebsvereinbarung, nachdem der Standort bis Ende 2009 gesichert sein soll. Diese ist jedoch nicht wasserdicht, so der Betriebsrat weiter.

Diese Betriebsvereinbarung war meines Wissens die “Gegenfinanzierung” von Arbeitszeitverlängerung und Gehaltsverzicht. Den Kollegen ist zu wünschen, dass die Abfindung wenigstens ein wenig in die Nähe der Summe rückt, auf die sie bis jetzt verzichten mussten, weil sie von der Hoffnung auf eine “wasserdichte” Beschäftigungsgarantie eingeknickt sind.

Wer will, findet die Formulare zum Verdi-Beitritt im Netz.

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Operation Verbrannte Erde

Tuesday, January 6th, 2009

Hin und wieder gehe ich bei einer Jokers-Filiale vorbei. Einige Monate stand im Eingangsbereich ein Stapel mit der letzten Ausgabe  “Meyers Taschenlexikon” (Verkaufspreis ehemals ungefähr 150 Euro) herum, herabgesetzt auf 49 Euro. Auch in den anderen Buchhandlungen gab es ähnliche Angebote. Eines der Pakete mit den Lexika hatte eine signifikante Kerbe an der Rückseite, so war relativ einfach nachvollziehbar, dass von diesem Stalel über einen langen Zeitraum nichts verkauft wurde.

Seitdem hat die Anzahl von ähnlichen Preisnachlässen spürbar zugenommen. Einen mehrbändigen Brockhaus gibt es jetzt für 99 statt 250 Euro, am anderen Ende der Skala gibt es eine “Meyers Kompaktlexikon” für 5 Euro. Vorauflagen des “neuen Universallexikons” aus dem Bertelsmann Lexikon Institut gehen für leicht moderatere Nachlässe über die Restseller-Verkaufstresen wie beispielsweise bei Weltbild/Jokers.

Das einzige, was jetzt noch fehlt, ist eine Studienausgabe der Brockhaus Enzyklopädie in 30 Bänden für, sagen wir mal, 999 Euro oder eine Wagenladung der Ledereinband-Enzyklopädie mit “Transportschäden” für 1250 Euro.

Berücksichtigt man noch die Schwemme an Zeitungs-Brand-Lexika in den letzten Jahren, kann ich mir immer schwerer vorstellen, dass der Markt für gedruckte Lexika nicht aufgrund des “geänderten Medienverhaltens” und Wikipedia ein schwer gestörtes Preisgefüge hat, sondern aufgrund des Endgames der Mannheimer.

(Zugegeben, Rabatte hat es immer gegeben und heftige Preisnachlässe auf (ver)alte(te) Lexika – meist vor oder während der Einführung von Neuauflagen. Dass dies ein statistisch signifikanter Ausreisser nach oben ist, kann ich nur vermuten. Hinzu kommt: Wenn meine Firma am 31. Januar ihre Lagerrestbestände abtreten müsste, wäre mir jeder Verkaufspreis an einen Verwerter lieb.)

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Brockhaus geht zu Bertelsmann

Friday, December 26th, 2008

Am 17. Dezember gingen so gegen 12 Uhr zwei getrennte Pressemitteilungen über den Ticker:

  1. Arvato: Bündelung der Aktivitäten im Bereich Enzyklopädie – wissenmedia GmbH erwirbt die Traditionsmarke Brockhaus
  2. BIFAB: Bibliographisches Institut trennt sich von Brockhaus und konzentriert sich auf Duden

BIFAB AG, die Bibliographische Institut & F.A. Brockhaus AG, verkauft zum Jahresende den Markennamen und die Inhalte (und lt. Arvato die noch auf Halde liegenden bereits mit Brockhaus-Marke produzierten Bücher).

Zwei Tage später habe ich Klaus Holoch, den Pressesprecher von BIFAB, ein paar Fragen geschickt:

  1. Was geschieht mit der Plattform xipolis.net?
  2. Sind die Software-Pakete, wie sie beispielsweise für den Brockhaus multimedial oder für die Officebibliothek eingesetzt werden, Teil des Transfers an Bertelsmann?
  3. Ist es zulässig zu sagen, dass die von den Nutzern für das Meyers-Lexikon erstellten Inhalte zum Zeitpunkt der angekündigten Abschaltung verloren sein werden?
  4. Sind die Themenlexika, die unter der “Harenberg”-Marke im Meyers-Produktkatalog stehen, Teil des Transfers?
  5. Verfügt das neue Bibliographische Institut nach dem Transfer noch über die Nutzungsrechte über ältere, noch urheberrechtlich geschützte Lexikonsubstanzen wie das Meyers Enzyklopädische Lexikon?

Xipolis.net: Die Gespräche liefen noch. Klaus Holoch wollte mir auf Nachfrage nicht mitteilen, mit wem die Gespräche liefen.

Brockhaus-Software: Bertelsmann/Arvato/InmediaOne] erwirbt die Rechte an der Software “Brockhaus multimedial”, nicht jedoch an der Software “Officebibliothek”.

Verlust der Nutzerbeiträge: Diese Frage müsse man Bertelsmann stellen, warum auch immer. Einen konkreten Zeitpunkt der Abschaltung wollte Holoch nicht nennen.

Harenberg-Lexika: Ja, auch diese Titel wandern zu Bertelsmann.

Weitere lexikalische Substanzen: Klaus Holoch wollte hierzu keine Stellungnahme abgeben. BIFAB werde sich vollständig aus dem Markt der Lexika zurückziehen. Man wolle die Frage nicht beantworten, ob die Firma noch über Nutzungsrechte an älteren lexikalischen Substanzen (beispielsweise Meyers Enzyklopädisches Lexikon) verfüge.

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“Die Stunde der Stümper”

Thursday, December 25th, 2008

Einmal im Monat sucht ein Journalist einen der Berufsoppositionellen. Das ist Medienpluralismus, auch bei der Einführung von Gasbeleuchtung in Straßen gab es Mahner und Kritiker, die das Ende der Welt vor sich sahen.

Und einmal im Monat, wenn ich an einer Podiumsdiskussion teilnehme, bekommt man dann den Verweis auf die Berufsoppositionellen vor den Latz. Manchmal entschuldige ich mich dafür, dass es leider bisher nur so nöhlende und unbrauchbare Kritiken gibt und nichts richtig Fesselndes. Sowas wie einen Karl Marx der Internetökonomie, der in einem Epos (“Das Digital“) aufdröselt, warum was nicht funktioniert und gar nicht funktionieren kann.

Bis dahin sind wir mit Kalauern gestraft wie

In die Online-Plattform haben wir sehr viel investiert, aber dann gemerkt, dass das Online-Geschäftsmodell für eine größere redaktionelle Einheit, die Inhalte recherchiert, nicht tragfähig ist.

Herr Granseyer, da hatten sie wirklich Glück, dass sie nicht von einem a) kritischen b) Journalisten in einem c) echten d) Nachrichtenmagazin e)befragt wurden.

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Auf dem Weg zum Wiki: Bibliographisches Institut stellt Lexikon online

Tuesday, August 29th, 2006

Wenige Wochen nach dem allgemeinen Neustart der Website meyers.de, mit der das Bibliographische Institut & F.A. Brockhaus (BIFAB) die Marke “Meyers Lexikonverlag” präsentiert, geht nun ein Lexikon online, das technisch auf der Mediawiki-Software aufbaut, die zum Betrieb der Online-Enzyklopädie Wikipedia entwickelt und eingesetzt wird. Elementare Wiki-Funktionen sind dabei jedoch ausgeschaltet, die Hinweise auf Mediawiki ergeben sich nur indirekt aus noch nicht gesperrten Funktionen.”Meyers Lexikon Online” basiert nach Verlagsangaben auf der gedruckten Taschenbuchausgabe in 26 Bänden, die in diesem Jahr in zehnter Auflage neu erscheinen wird. BIFAB verspricht die Möglichkeit, in 150.000 Stichwörtern nachschlagen zu können. Nach der Laufnummernvergabe in Mediawiki befinden sich jedoch weniger als 90.000 einzelne Seiten in dem Wiki, inclusive Layout-Elementen, und mehreren Fehlerkorrekturen, Querverweisen und Platzhaltereinträgen.

Leser können sich, wie in Mediawiki vorgesehen, wahlweise einen Benutzeraccount zulegen, wenn sie den Nutzungsbestimmungen des Verlages zustimmen. Dort wird das Bearbeiten von Artikeln explizit untersagt. Ausgenommen sind Diskussionsbeiträge und Feedback an die Redaktion. Ein per Hand eingegebener Edit-Link zur Fehlerkorrektur in Artikeln führt zu einer gesperrten Seite. Auf den Diskussionsseiten lassen sich nur neue Einträge einstellen, jedoch keine Antworten auf bestehende Fragen verfassen.

Wer auf Lücken in dem Lexikon stößt, kann der Redaktion einen Vorschlag für einen neuen Artikel zusenden, dieser kann neben dem Stichwort selbst auch einen Formulierungsforschlag für den Artikel als solchen enthalten. Der Verlag lässt sich in den Nutzungsbestimmungen umfassende Rechte zur Verwendung von Diskussionsbeiträgen zusichern, eine Vergütung findet nicht statt. Ob darunter auch lexikalische Artikel fallen, bleibt offen.

3. Mit dem Einstellen von Diskussionsbeiträgen erhält BIFAB das nicht exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Verbreitung der eingestellten Inhalte.

Weder für angemeldete noch für nichtangemeldete Benutzer auf einfachem Weg einsehbar ist die Versionsgeschichte eines Artikels, beispielsweise eine erfolge Fehlerkorrektur in Lebensdaten der kubanischen Führung. Diese Informationen sind durch das händische Ändern der URL mit Mediawiki-Kenntnissen einholbar. Der Verlag hat hier eine Sperre eingebaut, die zu häufiges Abfragen von Daten von einer IP aus unterbinden soll.
Mediawiki steht wie Linux unter der GPL, einer Lizenz, die die freie Verwendung und Modifizierung der Software auch für kommerzielle Zwecke erlaubt. Irreführend ist daher auch die Nutzungsbestimmung, die hier auch mit einem direkten Verweis auf Software solche Freiheiten verneint:

1. Bestimmte Materialien (einschließlich Software) im Zusammenhang mit den Webseiten, die online oder offline eingesetzt werden, sind für BIFAB und/oder Dritte durch gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht oder sonstige Rechte geschützt. Der Kunde erwirbt daran keine über die oben eingeräumte Nutzungsberechtigung hinausgehenden Rechte.

BIFAB ist nicht der erste Anbieter von unfrei lizenzierten lexikalischen Inhalten, der Anleihen am Wiki-Konzept und Wikipedia nimmt. Im April 2005 führte der Software-Riese Microsoft auf der englischsprachigen Version des Online-Nachschlagewerkes Encarta ein “edit this page”-Werkzeug ein, in dem Benutzer Textvorschläge an eine Redaktion schicken konnten. In den Medien wurde dies allgemein als “wikieske Funktion” betitelt.

Unter dem Projektnamen “aLEXander” arbeitet der Verlag mit österreichischen Partnern an einem Communityprojekt, das Tagesnachrichten und lexikalische Inhalte des “Brockhaus Multimedial” zusammenbringen soll. Ein Termin für den Start von aLexander steht noch nicht fest, nach einem Readers-Edition-Artikel wurde der Prototyp aus dem Netz genommen. Die Domain www.ask-lex.com ist derzeit noch nicht aktiv.

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