Geht ein Mann zu einem Schnellimbiss und bestellt einen Hamburger für 4,49 Euro, der gerade so groß im Schaufenster angepriesen wird. Der Verkäufer lächelt und sagt, man bedauere, man verkaufe keinen Hamburger, sondern nur ein Verköstitungsabo, das dann aber nur noch einen Euro koste. 24 Monate Laufzeit und soviel essen, wie man möchte, für 2,49 Euro im Monat. Bei mehr als einem Hamburger pro Monat gäbe es allerdings nur noch Reis und keine Hamburger mehr.
Der Kunde ist erstaunt und fragt nach, warum draussen jener Hamburger für 4,49 Euro angeboten werde. Das, so entgegnet der Verkäufer, sei nunmal der Preis, den der Hamburger kostete, würde man ihn ohne Verköstigungsabo verkaufen. Was man nicht mache. Der Möchtegern-Käufer bittet darum, den Vorgesetzten zu sprechen. Dies erledigt der Verkäufer. Nach Rücksprache mit der Chefin sagt der Verkäufer, man wolle nun doch den Hamburger für 4,49 Euro verkaufen, allerdings nur in Kombination mit einer Verköstigungsversicherung, Mindestlaufzeit 3 Monate. Allerdings gäbe es da ein Problem, der Hamburger sei zu neu und man wisse nicht, in welche Risikoklasse dieser Hamburger bei der Berechnung der Versicherungsprämie falle. Frühestens in zwei Tagen könne man sagen, wie viel dies kosten werde. Das Angebot, provisorisch die höchste Risikoklasse anzunehmen und zuviel gezahltes Geld rückzuerstatten, wird ausgeschlagen, dies lasse die Verkaufssoftware nicht zu.
An dieser Stelle verlässt der Kunde den Verkaufsraum, zweifelnd, ob dieser seinem Namen wirklich verdient.
Schade, denn man sagte mir, dass diese neuen Hamburger gar nicht mal schlecht sind.
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