In dem Blogeintrag “Öffentlich-Rechtliche Informationsselbstkastration in Hessen” schrieb ich über einen Hinweis auf den hr-Seiten zu “politischen Meinungsäußerungen”. Rince hat in den Kommentaren vorgeschlagen, den HR auf diesen Hinweis mal anzusprechen. Meine Email-Anfrage findet sich dort. Heute kam die Antwort. Wenn es dem hr wirklich darum ging, keine Verwunderung zu erzeugen: FAIL.
Sehr geehrter Herr Schindler,
vielen Dank für Ihre Mail. Der Hinweis zur Forennutzung wurde angebracht, um keine Verwunderung zu erzeugen, wenn ein Beitrag entfernt wurde. Bis zum 18. Januar sieht sich der Hessische Rundfunk im Wahlkampf in besonderem Maße zur Neutralität verpflichtet. Ab wann eine Formulierung der Vorgabe für die Foren widerspricht, ist im Zweifelsfall eine Einzelfall- und Kontextentscheidung. Äußerungen z.B. zu Anti-Dopingrichtlinien sind grundsätzlich auch jetzt möglich. Die Frage,
ob sich ein Präjudiz für Bundesversammlung, Europa- und Bundestagswahl ableiten lässt, stellt sich derzeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen
S[...] G[...]
HESSISCHER RUNDFUNK
S[...] G[...]/ [Titel]
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Tags: Hessen, Hessischer Rundfunk, Landtagswahl, Politik
[...] Schade, so etwa trübt natürlich den insgesamt guten Eindruck von der Sonderseite des HR Online zum Wahlkampf, nein, es führt das leider ad absurdum. Schade. Mathias Schindler hat in seinem Weblog nicht nur den Beitrag “Öffentlich-Rechtliche Informationsselbstkastration in Hessen” geschrieben, sondern auch gleich beim Hessischen Rundfunk nachgefragt, die – wie ich finde fadenscheinige – Antwort findet sich hier. [...]