Brockhaus geht zu Bertelsmann

Am 17. Dezember gingen so gegen 12 Uhr zwei getrennte Pressemitteilungen über den Ticker:

  1. Arvato: Bündelung der Aktivitäten im Bereich Enzyklopädie – wissenmedia GmbH erwirbt die Traditionsmarke Brockhaus
  2. BIFAB: Bibliographisches Institut trennt sich von Brockhaus und konzentriert sich auf Duden

BIFAB AG, die Bibliographische Institut & F.A. Brockhaus AG, verkauft zum Jahresende den Markennamen und die Inhalte (und lt. Arvato die noch auf Halde liegenden bereits mit Brockhaus-Marke produzierten Bücher).

Zwei Tage später habe ich Klaus Holoch, den Pressesprecher von BIFAB, ein paar Fragen geschickt:

  1. Was geschieht mit der Plattform xipolis.net?
  2. Sind die Software-Pakete, wie sie beispielsweise für den Brockhaus multimedial oder für die Officebibliothek eingesetzt werden, Teil des Transfers an Bertelsmann?
  3. Ist es zulässig zu sagen, dass die von den Nutzern für das Meyers-Lexikon erstellten Inhalte zum Zeitpunkt der angekündigten Abschaltung verloren sein werden?
  4. Sind die Themenlexika, die unter der “Harenberg”-Marke im Meyers-Produktkatalog stehen, Teil des Transfers?
  5. Verfügt das neue Bibliographische Institut nach dem Transfer noch über die Nutzungsrechte über ältere, noch urheberrechtlich geschützte Lexikonsubstanzen wie das Meyers Enzyklopädische Lexikon?

Xipolis.net: Die Gespräche liefen noch. Klaus Holoch wollte mir auf Nachfrage nicht mitteilen, mit wem die Gespräche liefen.

Brockhaus-Software: Bertelsmann/Arvato/InmediaOne] erwirbt die Rechte an der Software “Brockhaus multimedial”, nicht jedoch an der Software “Officebibliothek”.

Verlust der Nutzerbeiträge: Diese Frage müsse man Bertelsmann stellen, warum auch immer. Einen konkreten Zeitpunkt der Abschaltung wollte Holoch nicht nennen.

Harenberg-Lexika: Ja, auch diese Titel wandern zu Bertelsmann.

Weitere lexikalische Substanzen: Klaus Holoch wollte hierzu keine Stellungnahme abgeben. BIFAB werde sich vollständig aus dem Markt der Lexika zurückziehen. Man wolle die Frage nicht beantworten, ob die Firma noch über Nutzungsrechte an älteren lexikalischen Substanzen (beispielsweise Meyers Enzyklopädisches Lexikon) verfüge.

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